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BVerwG, 05.02.1960 - I B 126.59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision wegen Klärungsbedürftigkeit der Genehmigungspflicht von Anlagen zum Trocknen von Knochen - Revisibilität der Subsumtion einer technischen Anlage unter einen gesetzlichen Begriff (Gattungsbegriff) - Verwendung einer Trommel mit Feuerungsanlage als ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.1959 - IV A 1547/57
- BVerwG, 05.02.1960 - I B 126.59
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 23.01.1979 - 7 B 106.78
Lärmimmissionen durch das Bearbeiten von Behältern aus Blech mit Hämmern - …
Das Berufungsgericht ist vielmehr im Ergebnis nur nach dem im Gewerberecht immer anerkannten Grundsatz verfahren, daß die Genehmigungspflicht einer Anlage sich nicht nach ihrer Bezeichnung, sondern danach beurteilt, ob sie ihrer Natur nach einer genehmigungspflichtigen Kategorie zuzuordnen ist oder nicht (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 5. Februar 1960 - BVerwG 1 B 126.59 - [GewA 1960, 253]).